Regeln für "Marina Dog"
STRANDORDNUNG MARINA DOG
Art. 1 – Zugang zur Anlage
Der Zutritt zum Strand Marina Dog ist ausschließlich Hunden gestattet, die von ihrem Eigentümer oder einer anderen volljährigen, für ihre Aufsicht verantwortlichen Person begleitet werden.
Mit dem Erwerb der Eintrittsberechtigung und dem Zugang zur Anlage erklärt der Eigentümer oder Hundeführer in eigener Verantwortung:
- dass der Hund mittels Mikrochip gekennzeichnet und, soweit gesetzlich vorgeschrieben, im Hunderegister eingetragen ist;
- dass das Tier den gesetzlich vorgeschriebenen Gesundheitsvorsorgemaßnahmen sowie den vom Tierarzt empfohlenen Impfungen unterzogen wurde;
- dass es sich in gutem Gesundheitszustand befindet und keine infektiösen, ansteckenden Krankheiten oder Parasitenbefälle aufweist, die ein Risiko für Menschen oder Tiere darstellen könnten;
- dass es über Verhaltensmerkmale verfügt, die mit dem Aufenthalt an öffentlichen Orten sowie mit der Anwesenheit anderer Hunde und Personen vereinbar sind.
Art. 2 – Aufsicht und Kontrolle des Tieres sowie Verantwortung des Eigentümers
Der Eigentümer oder Hundeführer ist ausschließlich für das Verhalten seines Hundes verantwortlich und verpflichtet, diesen während des gesamten Aufenthalts in der Anlage ständig zu beaufsichtigen.
Es ist untersagt, den Hund auch nur für kurze Zeit unbeaufsichtigt oder ohne Anwesenheit des Eigentümers oder Hundeführers zu lassen.
Der Hund muss stets an der vom Marina-Dog-Personal bereitgestellten Leine geführt und ordnungsgemäß an den dafür vorgesehenen Haken am Fuß des zugewiesenen Sonnenschirms befestigt werden.
Art. 3 – Hygiene und Sauberkeit
Die Eigentümer oder Hundeführer sind verpflichtet, die festen Ausscheidungen ihres Hundes unverzüglich zu beseitigen und in den dafür vorgesehenen Behältern innerhalb der Anlage zu entsorgen.
Flüssige Ausscheidungen müssen mit dem von der Anlage zur Verfügung gestellten Wasser verdünnt und gereinigt werden.
Art. 4 – Verbot des Zugangs zum Wasser
Hunden ist der Zugang zum Meer auch in Begleitung ihrer Besitzer nicht gestattet. Erlaubt ist jedoch ihr Aufenthalt auf dem Strandabschnitt zwischen dem Bereich der Sonnenschirme und dem Beginn der Wasserlinie.
Art. 5 – Zugang, Durchgang und Bewegungsbeschränkungen
Der Zugang zum und das Verlassen des Strandes Marina Dog müssen ausschließlich über die von der Anlage vorgesehenen und gekennzeichneten Wege erfolgen.
Es ist untersagt, die Wasserlinie als Durchgangsweg zu nutzen, um andere Badeanstalten oder Bereiche außerhalb der Konzession von Marina Dog zu erreichen oder zu betreten.
Art. 6 – Sicherheit und Zusammenleben
Jeder Strandplatz darf von maximal 4 Personen und 2 Hunden genutzt werden. Das Marina-Dog-Team verwaltet die Zuteilung der Sonnenschirme und behält sich das Recht vor, alle als notwendig erachteten Umplatzierungen vorzunehmen, um die Qualität des Service sicherzustellen.
Zur Gewährleistung der Sicherheit aller Gäste müssen Eigentümer oder Hundeführer stets einen angemessenen Abstand zu anderen Hunden einhalten.
Zeigt ein Hund aggressives, störendes oder anderweitig mit der Sicherheit und dem Wohlbefinden der anwesenden Gäste unvereinbares Verhalten, kann das Personal die sofortige Ergreifung geeigneter Maßnahmen (z. B. einen Platzwechsel) verlangen oder in schwerwiegenden Fällen die Entfernung des Tieres und seiner Begleitperson anordnen.
Innerhalb der Anlage sind Spiele und Aktivitäten untersagt, die Hunde stören könnten.
Art. 7 – Öffnungszeiten und Schutz der Einrichtungen
Die Badeanlage Marina Dog hat folgende Öffnungszeiten:
- von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr bis Sonntag, den 06.09.
- von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr von Montag, den 07.09. bis Sonntag, den 20.09.
Die Gäste sind verpflichtet, die von Marina Dog zur Verfügung gestellten Einrichtungen, Ausstattungen und Dienstleistungen ordnungsgemäß zu nutzen und die bereitgestellten Ausrüstungsgegenstände am Ende ihres täglichen Aufenthalts zurückzugeben.
Art. 8 – Annahme der Strandordnung – Disziplinarmaßnahmen
Das Marina-Dog-Team behält sich das Recht vor, jeden Gast, der die Bestimmungen dieser Strandordnung nicht einhält oder ein Verhalten zeigt, das geeignet ist, andere Gäste, anwesende Hunde oder den ordnungsgemäßen Ablauf der Aktivitäten zu stören, zu gefährden oder zu beeinträchtigen, zu verwarnen, vorübergehend auszuschließen oder unverzüglich der Anlage zu verweisen.
Ein Ausschluss aufgrund eines Verstoßes gegen diese Strandordnung begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung, weder vollständig noch teilweise, der für den Zugang oder für erworbene Dienstleistungen gezahlten Beträge.
Der Zutritt zur Anlage setzt die vollständige Kenntnis und uneingeschränkte Anerkennung aller Bestimmungen dieser Strandordnung voraus.